Eines ist klar. So ein Akteneinsichtsausschuss macht keinen Spaß. Warum also hat die Fraktion der Kasseler Linken nun noch wieder einen und schon wieder einen zum Thema “Kosten der Unterkunft” (KdU) beantragt? Warum werde ich für die Fraktion die Stunden schrubben und mich in die Akten wühlen? Untenstehend die Rede zur Erläuterung unseres Antrages. Zuvor ein kurzer Rückblick.
- Die Stadt Kassel hat von Beginn der Hartz-IV-Gesetzgebung die Leistungen für Miete, Heizung und Nebenkosten pauschal ausgezahlt.
- Zu keiner Zeit gab es ein schlüssiges Konzept, wie diese Pauschale angemessen zu berechnen war.
- Eine Pauschalierung der Leistungszahlungen war durch das Gesetz ausdrücklich nicht legitimiert.
- Seit 2007 wusste die Stadt um die Problematik und hat systematisch Urteile vermieden, damit die unerlaubte Praxis nicht publik wird.
- Im Frühjahr 2009 wurde bekannt, dass ca. 7000 Haushalte (1-2-Personen) höhere Kosten haben, als durch die Pauschale gedeckt wurden.
- Im Sommer 2009 wurde durch ein erneutes Urteil des Bundesverwaltungsgericht nochmals klargestellt: Pauschalen sind rechtswidrig.
- Im Januar 2010 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Abschaffung der Pauschalen.
- Die Nachfolgeregelung benachteiligte die Betroffenen noch mehr; war noch rechtswidriger.
- Allein bis Herbst 2010 verlor die Stadt in drei Eilverfahren vor dem Sozialgericht.
- Im November erstattete die Kasseler Linke Strafanzeige gegen den Sozialdezernenten und den Geschäftsführer der AFK.
- Am 30.12.2010 erklärte die Stadt, nach anerkannten Regeln die Auszahlungen vorzunehmen und den Betroffenen Nachzahlungen für die letzten 18 Monate zu leisten.
- Im Februar 2011 versprach die Stadt, dass die Nachzahlungen bis spätestens August 2011 erledigt seien.
- Im Frühjahr 2011 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Das rechtswidrige Handeln der Stadt wurde dabei jedoch ausdrücklich betont. Lediglich die Täuschungshandlung wurde mangels nachzuweisendem Vorsatz verneint.
- In zwei Sitzungen des Sozialausschusses erklärte der Sozialdezernent, er wäre nicht in der Lage zu ermitteln, wie vielen Betroffenen wie viel Geld nachgezahlt werden mussten.
- Im September 2011 meldete sich der erste Betroffene, dessen Nachzahlung nur einen Teil der 18 Monate erfasste.
Was blieb angesichts der Dreistigkeit, die Zahlen nicht zu ermitteln und der Unfähigkeit, die berechtigten Nachzahlungen zu leisten. Es blieb nur dieser Weg. Der Dezernent will und kann nicht. Und von der großen Koalition aus CDUFDPSPDGRÜNEN ist nicht zu erwarten, dass sie den notwendigen Druck aufbauen.
Link zur Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft (Auszug)
Link zur Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft (vollständig)